Unfrei: Gericht erteilt Absage an Online-Händler

agb.gifDa sind sie wieder: Neue Gerichtsentscheidungen. Und prompt trifft es wieder die Online-Händler. Das Hanseatische OLG hat einer Klausel in den AGBs eine Absage erteilt. Somit kommen Online-Händler nicht umhin, ihre AGBs zuändern, um Abmahnungen vorzubeugen.

» Im konkreten Fall wurde in Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht die Klausel „Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen“ beanstandet «

Das ist eine begehrte Formulierung bei Händlern, aber dies hält das Hanseatische OLG für nicht zulässig.

Der LawBlog bringt es auf den Punkt.

» Der Verkäufer kann die Rückabwicklung des Vertrages also nicht davon abhängig machen, dass der Kunde die Ware ordnungsgemäß frankiert zurücksendet. Das macht auch Sinn, denn beim Widerruf trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Zum Ausnahmefall, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt «

[via: Golem]

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