Banken-Rettungspaket: Jenaer Unternehmen reicht Verfassungsbeschwerde ein

Bis dato sah ich mich nicht veranlasst, dass derzeit die gesamte Medienlandschaft dominierende Thema Finanzkrise auch noch hier im Blog aufzugreifen. Doch nun steht auf einmal eine kleine IT-Firma aus der Nachbarschaft im Scheinwerfer- licht der medialen Berichterstattung zur Finanzkrise.

Am Sonntag hat Markus Franz, Geschäftsführer der Jenaer IT-Firma Sugoma KG, gegen das 500 Milliarden schwere Banken-Rettungspaket der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe per Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nach Ansicht des Unternehmers verstößt das am Freitag verabschiedete Gesetz gegen das Grundrecht auf Gleichheit, weil es nur Unternehmen der Finanzbranche unterstütze. Das Rettungspaket habe zudem einen wesentlich größeren Umfang als der gesamte deutsche Bundeshaushalt.

Über die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht wird noch entschieden. Ob und wenn ja, wann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen werde, steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Den Medien gefällt diese „David gegen Goliath“ Geschichte natürlich und deswegen zieht sie derzeit beachtliche Kreise. Markus Franz, Initiator der Verfassungsbeschwerde, gibt mittlerweile bereits Interviews. Hätte sein Unternehmen auch noch eine ordentliche Webpräsenz, statt einer Internet-Baustelle könnte man fast eine PR-Kampagne hinter der Geschichte vermuten. ;)

Aber was meint ihr eigentlich dazu? Wird Jena bald ein heißes Pflaster, weil wütende Bankangestellte und Anleger den Intershop-Tower belagern? Oder ernsthaft gefragt, findet ihr die Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt oder schlichtweg unangemessen?

(7 Bewertung(en), Schnitt: 5,00 von 5)
Loading...

8 Reaktionen zu “Banken-Rettungspaket: Jenaer Unternehmen reicht Verfassungsbeschwerde ein”

  1. @Markus

    Danke für den Hinweis. Entschuldige bitte diesen Fauxpas, da hat sich irgendwie der Fehlerteufel eingeschlichen. Ich habe das natürlich sofort im Beitrag korrigiert.

    Übrigens habe ich deine Internetpräsenz (sugoma.com) grad nochmal besucht und festgestellt, dass auf der „Baustelle“ jetzt Kontakdaten hinterlegt sind. Bei der ganzen medialen Aufmerksamkeit, die du mit der Verfassungsbeschwerde hervorgerufen hast, sicher kein schlechter Move. ;)

    Grüße

  2. @Christian

    Die Kontaktdaten waren auch schon gestern dort – dann kam aber die Baustelle, da liegst du richtig. Wir haben seit Wochen versucht, die Domain sugoma.com von LeaseWeb (Amsterdam) zu Host Europe (Köln) umzuziehen – und dann hat es erst gestern geklappt. (Wer Details möchte: LeaseWeb macht über Key-Systems die Admin-C-Daten nicht öffentlich, wodurch ein neuer Provider (über die jeweilige Registry) zunächst einmal heftige Probleme hat, die FOA- oder andere Authorisierungs-Mails an den Admin-C zu senden…)

    Gestern hat der Umzug dann plötzlich geklappt (LeaseWeb hat endlich die Whois-Datenbank aktualisiert) und dann ist der Besucher von sugoma.com halt auf einer Baustelle gelandet ;-)

    Ein weiterer Hinweis: Die Readers Edition, auf die du verlinkst, gehört zur BF Blogform Firmengruppe in Berlin, an der ich Mitgesellschafter bin… (Ebenso wie http://www.magwerk.com, http://www.musicwerk.com/adidas oder http://www.tubethevote.com...) Daher das Interview dort…

  3. Grundsätzlich kann die Beschwerde schon richtig sein … aber ich glaube bei der Finanzkrise stehen übergeordnete Interessen im Vordergrund (Wirtschaft bei Kreditaufnahmen nicht weiter gefährden / entschärfen, Konten der Bürger „schützen“ etc.). Der Staat mußte einfach helfen, ob es was bringt wird man sehen.

    Dennay

  4. Im Grunde eine gute Sache die Beschwerde, allerdings wissen wir ja das sich keiner der Herren „da oben“ um die Verfassung schert.

    Host Europe ist allerdings auch keine gute Wahl. geh gleich zu schlund als gewerbetreibender und mach deine Einträge selbst. ;)

  5. @seb:
    Also, mit Host Europe selbst bin ich eigentlich mehr als zufrieden. Wir hosten zahlreiche Kunden dort – und der 24×7-Support (sogar an Weihnachten) ist einfach genial. Zwar sind die Abrechnungsmodalitäten manchmal etwas eigenartig, aber das ist schon ganz nett…

    @Denny:
    Das „übergeordnete staatliche Interesse“ hört bei mir aber da auf, wo der Bundeshaushalt um ein Mehrfaches überschritten wird. Noch dazu ist völlig unklar, ob das Paket überhaupt irgendwas bringt… In marode Strukturen einfach Geld zu geben, kann doch keine Lösung sein…

  6. @Markus

    deine Aktion find ich klasse. Aber besteht nicht auch die Möglichkeit für die anderen Bürger sich an solchen Aktionen zu beteiligen? Beispielsweise mit einer Petition? Oder gibts für solche Fälle nur die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde? Was mich auch noch interessieren würde: Nehmen wir mal an (was ich hoffe), dass das Verfassungsgericht deinem Antrag stattgibt und das Rettungspaket gekippt wird. Welche Auswirkungen könnte das dann haben?

    Danke schonmal für die Info. Gruß

  7. @mikefox:

    Es gibt für JEDEN Bürger das garantierte Recht, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen ein Gesetz oder einen „konkreten Verwaltungsakt“ einzulegen – und das Ganze ist kostenlos und hat keine besonderen Formerfordernisse. Gut dazu ist das „Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde“:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

    Auf der Website des Bundestags gibt es auch irgendwo die Möglichkeit, elektronisch eine Petition an den Petitionsausschuss zu richten – macht aber wenige Sinn meiner Meinung nach…

    Was passier, wenn das BVG das ganze kippt? Nun ja, soweit ist es ja noch nicht. Zunächst entscheidet das BVG darüber, ob es sich überhaupt grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde der Sugoma KG beschäftigt oder diese gleich ablehnt. WENN die Beschwerde grundsätzlich angenommen wird, geht das ganze in ein ordentliches Verfahren über – was am Ende herauskommt, ist völlig unklar und unabsehbar… Aber darum gehts im Moment ja noch garnicht.