Die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie kurzgefasst

EU Verbraucherrechterichtlinie
Foto: Rock Cohen
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Die damit verbundenen Änderungen betreffen alle Online-Händler. Beispielsweise ist es ab dann erlaubt, Retouren generell kostenpflichtig zu machen, außer das Unternehmen entscheidet sich dagegen, wie es zahlreiche deutsche Top-Händler bereits im Vorfeld angekündigt haben.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Das Rückgaberecht wird komplett abgeschafft. Dementsprechend müssen alle Belehrungen bezüglich dessen angepasst werden, die Verwendung der neuen Muster ist jedoch erst ab dem Stichtag erlaubt. Ein umfassendes Infoblatt mit allen Vorlagen und Mustern bieten Trusted Shops zum kostenlosen Download an.
  • Im Falle des Widerrufs trägt grundsätzlich der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.
  • Es gibt generell keine unfreien Rücksendungen mehr. Die 40 Euro-Klausel entfällt also, da sie es Händlern nur bei Bestellungen im Wert von bis zu 40 Euro erlaubte, Geld für die Rücksendung zu verlangen.
  • Bei der Einleitung des Bestellvorgangs muss der Käufer über Zahlungsarten, Lieferbeschränkungen und gesetzliche Gewährleistungsrechte informiert werden. Ebenso über Kundendienstleistungen und Garantien, wenn vorhanden.
  • Im Widerrufsfall erstattet weiterhin der Händler die Versandkosten, jedoch nur in Höhe der am günstigsten im Shop angebotenen Standardlieferung. Der Verbraucher muss seinen Widerruf deutlich erklären, es genügt nicht, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Das ist sowohl schriftlich als auch telefonisch möglich.
  • Telefongebühren für Kundenhotlines, die Verbraucher bei Fragen bezüglich ihres Vertrages nutzen können, müssen sich künftig nach dem Grundtarif richten. Es dürfen also keine teuren 0900- oder 0180-Nummern mehr angeboten werden.
(2 Bewertung(en), Schnitt: 5,00 von 5)
Loading...