Archiv der Kategorie 'Rechtliches'

5 Lesetipps der Woche

Verfasst am 9. Mai 2011 von Thomas Wetzel.

Nach dem sonnigen Wochenende gibt es diese Woche wieder unsere 5 Lesetipps. Neben zwei Artikeln in Bezug auf Facebook Credits und den rechtlichen Rahmen von Facebook, werfen wir ein Auge auf Carsharing 2.0. Die weiteren Artikel befassen sich mit der immer wichtigeren Rolle der Frauen im E-Commerce und geben Tipps zur Nutzerführung in Online-Shops.

5 Lesetipps der Woche:

- Zahlungsmittel der Zukunft? Facebook Credits…
- Rechtliche Bedingungen für Facebook-Shops
- Carsharing 2.0
- E-Commerce für Frauen: Der Beginn einer neuen Ära
- 4 Tipps zur Nutzerführung in Online-Shops

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Warum geht Facebook (noch) nicht an die Börse?

Verfasst am 21. Oktober 2010 von Sabine Bartmann.

Einige Internetriesen wie zum Beispiel Google oder Amazon haben ihn bereits realisiert – den Gang an die Börse. Lediglich das weltweit größte soziale Netzwerk wartet noch mit seinen eventuellen Plänen. Frühsten 2012 kann mit einer Emission auf dem Aktienmarkt gerechnet werden. Dabei schien es kurzzeitig so, als ob Facebook nicht mehr lange zögern würde.

Erste Vorbereitungen
Bereits im letzten Jahr baute das Unternehmen eine Zweiklassen-Aktienstruktur auf, mit welcher sich die Stimmrechte der bisherigen Anteilseigner verzehnfachten. Im Unterschied zu den Klasse A-Aktien haben die Aktien der Klasse B einen höheren Wert. Der Einfluss der momentan an Facebook Beteiligten bleibt damit auch bei einem Börsengang auf solidem Stand.

mark_zuckerberg

Der Facebook Hype

Wenn das bereits seit einiger Zeit anhaltende Aufsehen um das soziale Netzwerk in Betracht gezogen wird, scheint es eigentlich schon fast unverständlich, dass Mark Zuckerberg nicht jetzt schon den Börsengang initiiert hat. Der momentane Marktwert wird laut Spiegel Online auf 33 Milliarden Dollar geschätzt. Dieser Wert stammt aus dem Handel mit Stammaktien auf dem vorbörslichen Markt. Erst seit diesem Herbst schneidet sich auch Microsoft mit einem Anteil von 1,6% einen Teil des Facebookkuchens ab. Auch außerhalb der Markteinschätzungen feiert das soziale Netzwerk Erfolge, der Film „The Social Network“ konnte innerhalb von knapp einer Woche schon circa 46 Mio Dollar Gewinn einspielen und die bisherigen User der Plattform belaufen sich auf ungefähr 500 Millionen weltweit.

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Opt-Out-Funktionen. Droht das Ende des Targeting?

Verfasst am 28. Juni 2010 von Sabine Bartmann.

Nächstes Jahr im Mai wird der Bundestag eine Datenschutznovelle verabschieden. Eine der Neuerungen befasst sich mit der Entlastung von Webseitenanbietern. Momentan haben diese noch die alleinige Verantwortung für den Schutz von Daten, auch wenn der Vermarkter diese missachtet. Neu ist auch die Regelung in Bezug auf das Sammeln von Daten mit Cookies. Der Grund für den Einsatz muss in naher Zukunft gegenüber den Besuchern der Seiten erklärt werden. Auch Thomas de Maizière hat erst kürzlich 14 Thesen zum Thema Datensicherheit veröffentlicht, die sich darauf beziehen, dass Internetnutzer mehr Transparenz gegenüber der Verwendung ihrer Daten bekommen sollen.

S. Hofschlaeger / pixelio.de
S. Hofschlaeger / pixelio.de

In einem Interview mit der Internet World Business (Juniausgabe 2010) führt Heike Lindner, Leiterin der Geschäfte für Mediaplex Deutschland und Osteuropa, an, dass es für Internetnutzer nicht möglich sei, alle Daten einzusehen. Die Erfassung geschieht anonymisiert, was bedeutet, dass die gesammelten Informationen nicht mehr auf einzelne Personen zurückführbar sind.

Lindner ruft in dem Artikel zu einer frühzeitigen Reaktion auf. Mediaplex möchte bald mit einer Opt-Out-Funktion (einem kleinen „i“ auf jedem Werbemittel) reagieren. Durch ein paar Klicks können Nutzer so Einsicht in die Verwendung ihrer Daten bekommen und auf Wunsch das Targeting ablehnen. Das Thema Vertrauen ist hier jedoch eine heikle Angelegenheit. Auch wenn Informationen sich nicht mehr auf einzelne Individuenbeziehen lassen, sollte zumindest angeführt werden, dass diese anonymisiert sind. Zudem sollten sich

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Rechtstipps für Shopbetreiber

Verfasst am 24. Juni 2010 von Sabine Bartmann.

Im Rahmen des neuen Widerufsrecht stehen für Onlineshopbetreiber nun einige Änderungen bevor. Rechtsanwalt Rolf Becker veröffentlichte auf der Seite des E-Commerce-Center Handel unter der Rubrik „Rechtliche Fragen“  einige Tipps für Shopbetreiber. Auf Youtube wurde dazu extra ein Channel eingerichtet. Hier steht Bereichsleiter des ECC Handel Dr. Kai Hudetz im Interview mit dem Rechtsanwalt.

ECCHandel

Siehe auch:

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Abmahnschutz für Online-Händler

Verfasst am 7. Juli 2009 von Sebastian (Handelskraft).

Nachzulesen auf der IWB-Seite: Jeder dritte Online-Händler abgemahnt.

AGB und Widerrufsbelehrung sind ein Dauerbrenner – nicht nur für eBay-Verkäufer. Zuletzt hat die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung den Online-Handel beschäftigt. Nun sorgt ein neues Urteil für Aufregung.

Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen: Das LG Oldenburg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az.: 12 O 1340/09) entschieden, dass eine fehlende Information der Kunden darüber, ob ein Händler die Angaben zum Artikel wie z.B. Zustand oder Garantie speichert, abgemahnt werden kann. Diesem Problem können Händler z.B. dadurch entgehen, dass sie diese Kundeninformationen als rechtliche Hinweise in ihre AGB aufnehmen.

Darüber hinaus soll demnächst ein bereits beschlossenes Gesetz in Kraft treten, das insbesondere den Widerruf von Dienstleistungsverträgen betreffen wird. Im Herbst will der Gesetzgeber die einschlägigen Gesetze so anpassen, dass auf eBay die gleichen Widerrufsbelehrungen wie in “normalen” Online-Shops eingesetzt werden können.

Auch bei den Kundeninformationen ist weiter Bewegung im Gesetzgebungsprozess. So möchte die Europäische Gemeinschaft mit dem am 8. Oktober 2008 beschlossenen Verbraucherrechterichtlinienvorschlag (VRRL-E) einen einheitlichen Rechtsstandard im Online-Handel erreichen. In allen Mitgliedstaaten sollen Shop-Betreiber ihre Kunden künftig in gleicher Weise über das Widerrufsrecht belehren.

Des Weiteren sollen die Informationen und Rechte rund um den Kaufvertrag im Interesse eines reibungslosen europaweiten Handels harmonisiert, d.h. vereinheitlicht werden. Unterschiedlich lange Widerrufsfristen, Wertersatz – und Transportkostenübernahmeregelungen könnten also bald der Vergangenheit angehören.

Mit diesen Änderungen soll auch den zum Teil rechtsmissbräuchlich ausgesprochenen Abmahnungen die Grundlage entzogen werden. Die deutsche Bundesregierung befürchtet jedoch, dass diese Maßnahme zu einer Absenkung des deutschen Verbraucherrechtsschutzes führen könnte und setzt sich für einige ergänzende Regelungen ein. Es ist daher abzuwarten, ob es zu einem deutschen Sonderweg kommen wird.

Online-Händlern bleibt unterdessen nichts anderes übrig, als mit dieser Rechtsentwicklung Schritt zu halten. Für Nicht-Juristen ist es aber kaum möglich, den Überblick zu behalten und alle notwendigen Änderungen rechtzeitig und richtig umzusetzen. Hier ist ein Update-Service hilfreich, wie ihn z.B. das Rechtsportal janolaw anbietet. Dieser informiert nicht nur über alle Änderungen, die eine Abmahnung nach sich ziehen könnten, sondern liefert auch gleich die angepassten Dokumente wie z.B. AGB mit Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung dazu.

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Impressum-Generator

Verfasst am 24. Oktober 2008 von Christian Onnasch.

Bei vielen Onlineshopbetreibern, Bloggern und Inhabern von Webseiten herrscht hinsichtlich der Frage, wie ein rechtlich einwandfreies Impressum zu gestalten ist und was dort eigentlich inhaltlich rein sollte, Unsicherheit.

Fakt ist, dass jeder Blogger, Webseiten- und Onlineshopbetreiber in Deutschland ver- pflichtet ist ein Impressum zu haben.

Deshalb wollte ich euch einen sehr nützlichen Link mit auf den Weg geben. Der bei eRecht24 angebotene Impressum-Generator erstellt schnell und unkompliziert ein einwandfreies Impressum nebst Datenschutzhinweis.

Via

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Banken-Rettungspaket: Jenaer Unternehmen reicht Verfassungsbeschwerde ein

Verfasst am 22. Oktober 2008 von Christian Onnasch.

Bis dato sah ich mich nicht veranlasst, dass derzeit die gesamte Medienlandschaft dominierende Thema Finanzkrise auch noch hier im Blog aufzugreifen. Doch nun steht auf einmal eine kleine IT-Firma aus der Nachbarschaft im Scheinwerfer- licht der medialen Berichterstattung zur Finanzkrise.

Am Sonntag hat Markus Franz, Geschäftsführer der Jenaer IT-Firma Sugoma KG, gegen das 500 Milliarden schwere Banken-Rettungspaket der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe per Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nach Ansicht des Unternehmers verstößt das am Freitag verabschiedete Gesetz gegen das Grundrecht auf Gleichheit, weil es nur Unternehmen der Finanzbranche unterstütze. Das Rettungspaket habe zudem einen wesentlich größeren Umfang als der gesamte deutsche Bundeshaushalt.

Über die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht wird noch entschieden. Ob und wenn ja, wann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen werde, steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Den Medien gefällt diese „David gegen Goliath“ Geschichte natürlich und deswegen zieht sie derzeit beachtliche Kreise. Markus Franz, Initiator der Verfassungsbeschwerde, gibt mittlerweile bereits Interviews. Hätte sein Unternehmen auch noch eine ordentliche Webpräsenz, statt einer Internet-Baustelle könnte man fast eine PR-Kampagne hinter der Geschichte vermuten. ;)

Aber was meint ihr eigentlich dazu? Wird Jena bald eine heißes Pflaster, weil wütende Bankangestellte und Anleger den Intershop-Tower belagern? Oder ernsthaft gefragt, findet ihr die Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt oder schlichtweg unangemessen?

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