Meilenstein: Web 2.0 Unternehmen erkämpfen mehr Rechtssicherheit

edelight.de hat sich mit Unterstützung von Dealjaeger.de vor dem Landgericht Stuttgart gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zur Wehr gesetzt. In der gestrigen Verhandlung stellte das Gericht klar, dass Social Shopping Plattformen keine Pflicht trifft, Beiträge von Nutzer vorab zu kontrollieren. In der gemeinsamen Presseerklärung vom 28. Februar 2007 heißt es weiter:

» Im Januar 2007 hat edelight.de eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten und mit Unterstützung von Dealjaeger.de einen negativen Feststellungsantrag gegen diese Abmahnung eingereicht. Der dringenden Empfehlung des Landgerichts Stuttgart an die gegnerische Partei, den negativen Feststellungsantrag anzuerkennen, wurde Folge geleistet. Außerdem widersprach das Gericht deutlich der Argumentation, dass in Social-Shopping-Geschäftsmodellen Rechtverletzungen bereits angelegt seien.

Das Gericht führte im Rahmen der Empfehlung unter anderem aus, dass eine Verantwortlichkeit für Portalbetreiber erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung angenommen werden kann. Erst wenn ein Portalbereiber trotz Kenntnis von einem Rechtsverstoß den rechtswidrigen Zustand aufrechterhält, kann er zur Verantwortung gezogen werden. Erscheint eine behauptete Rechtsverletzung plausibel, hat der Portalbetreiber den Inhalt zu löschen.

edelight.de und Dealjaeger.de sind froh, dass sich das gemeinsame Vorgehen ausgezahlt hat und mit diesen eindeutigen Ausführungen des Gerichts die Rechtssicherheit für Social Shopping Plattformen erhöht hat. So unterstreicht Peter Ambrozy: „Wir freuen uns über diesen Sieg auf ganzer Linie und die Entscheidung im Sinne aller Social Shopping Projekte in Deutschland.“ «

Herzlichen Glückwunsch! Dann kann’s ja weitergehen…

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