Online-Auktionshäuser haften auch ohne Kenntnis

Der Bundesgerichtshofs hat seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung von Internetauktionshäusern in einem neuen Urteil vom heutigen Tage bestätigt. Ebay haftet, wenn Dritte Markenrechtsverletzungen begehen, auch wenn die Versteigerungsplattform selbst keine Kenntnis von dem einzelnen Angebot hat.

Voraussetzung ist jedoch, dass vorher schon Rechtsverletzungen zustande gekommen waren. Zu dem neuen Urteil kam es durch eine erneute Anklage des Uhren-Herstellers Rolex.

Das BGH meint:

» eBay müsse – wenn sie von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird – nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme «

[via: heise]

(noch keine Bewertung)
Loading...