Änderungen an Umsatzregelungen ab 2015 – Was muss beachtet werden?

Grafik: Tori Rector
Grafik: Tori Rector

Weihnachtsschmuck in den Einkaufspassagen und der würzige Geruch von Glühwein verraten uns, dass das Jahr sich dem Ende nähert. Zeit, dass sich Onlinehändler mit den neuen Umsatzregelungen beschäftigen, die 2015 in Kraft treten. Betroffen sind alle Anbieter von elektronischen Waren und Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer dieser Leistungen wird ab 2015 nicht mehr im Land des Anbieters, sondern im Land des Käufers berechnet.

Umstellung und Abmahngefahr

Eine gesetzliche Änderung am Steuerrecht ist für viele Shops keine einfache Angelegenheit – groß ist die Gefahr zukünftiger Abmahnungen durch falsche Umstellungen. Grund für die Änderung ist eine EU-Richtlinie von 2008, die für Steuergerechtigkeit sorgen soll. Anbietern wird damit die Flucht in Länder mit niedrigen Umsatzsteuern erschwert und zwar nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit. Musste ein Unternehmen, was seinen Sitz in Japan hat und nach Deutschland verkauft, bisher mit 8 Prozent rechnen, steigt die USt in diesem Beispiel auf 19 Prozent.

Was es noch zu beachten gibt

Onlinehändler müssen aber nicht nur noch expliziter überprüfen von wo die Bestellung kommt, sondern auch von wem. In der B2B-Branche ist ein Kunde meist Unternehmer als auch Verbraucher: Hier gelten wieder andere, von den Änderungen nicht betroffene, Gesetze und Regeln. Gleiches gilt für digitale Produkte: So werden beispielsweise E-Books oder Hörbücher nicht mit 19 Prozent, sondern mit 7 Prozent USt versteuert. Einen umfangreichen FAQ-Katalog bietet der Blog von Thomas Schwenke.

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