Da freut sich Klarna: Presse tituliert SOFORT Überweisung mit Begeisterung als „unzumutbar“

Sofort ÜberweisungHerzlich Willkommen im Sommerloch 2015!

Es heißt, es gibt keine schlechte Presse. Was passiert aber, wenn ein Leitmedium damit anfängt, nur die Hälfte eines Gerichtsurteils in der Überschrift zu verbreiten? Um Klicks zu erhaschen, versteht sich. Spannungsbogen und so. Dann ist das nicht mehr so nett, insbesondere wenn das Attribut „unzumutbar“ dabei fällt und die Idee Schneeball-artig vom Rest der Netzpresse aufgenommen wird.

So geschieht es aktuell mit der Meldung „Gerichtsurteil bezeichnet SOFORT Überweisung als unzumutbar“, in zahlreichen Abwandlungen. Hintergrund: Das Reiseportal start.de hatte als Zahlungsmethode neben SOFORT Überweisung nur einen Kreditkarteneinsatz gegen zusätzliches Entgelt von 12,90 Euro angeboten. Das Landgericht Frankfurt am Main bezeichnete dies als unzumutbar.

Was nun in Blogs und Newsportalen passiert ist unfair, denn in dem Urteil war nicht SOFORT Überweisung selbst Gegenstand, sondern die Tatsache, dass es als einzige Alternative zur kostenpflichtigen Kreditkartenzahlung angeboten wurde. Aus vielen Überschriften, geschweige denn Artikeln, geht das nicht hervor. Aber interessiert das das Netz? Im Schlimmstfall wird „unzumutbar“ vielleicht bald in der Google-Suche gleich hinter der Marke verewigt.

Zu beobachten ist auch, dass die Thematisierung auf die Dauer zunehmend reißerischer wird. Am 10. Juli, als die ersten Medien darüber berichteten, war die Welt noch in Ordnung:

Das wäre doch aber viel zu langweilig. Besser so:

Inzwischen verselbständigt sich die Story:

„Unzumutbar“ ist hier vor allem die Berichterstattung.

Noch mehr Meinungen zum „UnzumutbarGate“?

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3 Reaktionen zu “Da freut sich Klarna: Presse tituliert SOFORT Überweisung mit Begeisterung als „unzumutbar“”

  1. Stimmt schon, das Urteil ist bei vielen Meldung nicht richtig wiedergegeben. Aber unabhängig davon empfinde ich Sofortüberweisung tatsächlich als unzumutbar. Wenn ich einem fremden Dienstleister die PIN und TAN (!) meines Onlinebanking schicke, dann finde ich das höchst bedenklich. Vor allem weil es für den „normalen“ Nutzer ja gar nicht ersichtlich ist, welchem Empfänger er tatsächlich die Daten schickt und was der damit macht.

    Der Nutzer muss gleich bei mehreren Partnern – ich nenne es mal Vertrauen – haben, dass seine Daten nicht missbraucht werden. Kreditkarte ist auch unsicher, da kann ich aber zur Not wenigstens die Abbuchung rückgängig machen. Es ist mir unbegreiflich, wie eine Zahlungsart wie Sofortüberweisung überhaupt seit Jahren bestehen kann. Den meisten scheint dieses inhärente Sicherheitsproblem egal zu sein oder es ist Ihnen schlicht nicht bewusst.

  2. Das sehe ich auch so, ich selbst nutze dieses Zahlverfahren aus genau den Gründen nicht.

    Ich möchte dennoch thematisieren, dass die Diskussion allmählich aus dem Ruder läuft.

  3. @Cornelia Weiß
    Artikel finde ich gut aufbereitet.
    was evtl. auch noch angemerkt werden muss, dass das Urteil nichts rechtsgültig ist bzw. Berufung eingelegt wurde. (angeblich)

    @Robert
    ich bin weder für noch gegen den genannten Anbieter, auf der anderen Seite ist es eine Alternative, die die Banken bisher nicht geschaffen haben entsprechend zu platzieren, obwohl es deren Metier wäre und dieses Produkt ja vorhanden ist, mit giropay.
    Oder eine Überweisung mit HBCI-Karte über WebGUI, bisher undenkbar bei den Banken – der og. Anbieter bietet dies jedoch an.

    Grundsätzlich muss man auch festhalten, dass wir alle nicht wissen, was die Onlinebanking-Programme (egal ob Desktop-Software oder App) speichern bzw. übermitteln, dh. auch die von den Banken herausgegebenen Produkte müssten verbannt und ausschließlich über deren Webbanking durchgeführt werden. Weiterhin gibt es ja noch Cloud-Services (von der bridge bzw. zum kompletten Banking), welche jedoch auch in Buchhaltungs-Services zum tragen kommen.

    Unabhängig von vorgenanntem ist auch der Datenschutz bei Banken teilweise mehr wie fragwürdig, denn wenn eine Karten-ID und Kontonummer (beides steht ja logischerweise gut lesbarer uaf jeder girocard) bereits als Freigabe fürs Telefonbanking ausreicht