Abmahnschutz für Online-Händler

Nachzulesen auf der IWB-Seite: Jeder dritte Online-Händler abgemahnt.

AGB und Widerrufsbelehrung sind ein Dauerbrenner – nicht nur für eBay-Verkäufer. Zuletzt hat die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung den Online-Handel beschäftigt. Nun sorgt ein neues Urteil für Aufregung.

Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen: Das LG Oldenburg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az.: 12 O 1340/09) entschieden, dass eine fehlende Information der Kunden darüber, ob ein Händler die Angaben zum Artikel wie z.B. Zustand oder Garantie speichert, abgemahnt werden kann. Diesem Problem können Händler z.B. dadurch entgehen, dass sie diese Kundeninformationen als rechtliche Hinweise in ihre AGB aufnehmen.

Darüber hinaus soll demnächst ein bereits beschlossenes Gesetz in Kraft treten, das insbesondere den Widerruf von Dienstleistungsverträgen betreffen wird. Im Herbst will der Gesetzgeber die einschlägigen Gesetze so anpassen, dass auf eBay die gleichen Widerrufsbelehrungen wie in „normalen“ Online-Shops eingesetzt werden können.

Auch bei den Kundeninformationen ist weiter Bewegung im Gesetzgebungsprozess. So möchte die Europäische Gemeinschaft mit dem am 8. Oktober 2008 beschlossenen Verbraucherrechterichtlinienvorschlag (VRRL-E) einen einheitlichen Rechtsstandard im Online-Handel erreichen. In allen Mitgliedstaaten sollen Shop-Betreiber ihre Kunden künftig in gleicher Weise über das Widerrufsrecht belehren.

Des Weiteren sollen die Informationen und Rechte rund um den Kaufvertrag im Interesse eines reibungslosen europaweiten Handels harmonisiert, d.h. vereinheitlicht werden. Unterschiedlich lange Widerrufsfristen, Wertersatz – und Transportkostenübernahmeregelungen könnten also bald der Vergangenheit angehören.

Mit diesen Änderungen soll auch den zum Teil rechtsmissbräuchlich ausgesprochenen Abmahnungen die Grundlage entzogen werden. Die deutsche Bundesregierung befürchtet jedoch, dass diese Maßnahme zu einer Absenkung des deutschen Verbraucherrechtsschutzes führen könnte und setzt sich für einige ergänzende Regelungen ein. Es ist daher abzuwarten, ob es zu einem deutschen Sonderweg kommen wird.

Online-Händlern bleibt unterdessen nichts anderes übrig, als mit dieser Rechtsentwicklung Schritt zu halten. Für Nicht-Juristen ist es aber kaum möglich, den Überblick zu behalten und alle notwendigen Änderungen rechtzeitig und richtig umzusetzen. Hier ist ein Update-Service hilfreich, wie ihn z.B. das Rechtsportal janolaw anbietet. Dieser informiert nicht nur über alle Änderungen, die eine Abmahnung nach sich ziehen könnten, sondern liefert auch gleich die angepassten Dokumente wie z.B. AGB mit Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung dazu.

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