Cross-Border-E-Commerce: Herausforderungen für Unternehmen

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Quelle: unsplash.com

Um als Händler neue Märkte zu erschließen, müssen Kanäle und lokale Besonderheiten evaluiert werden. Wir haben bereits auf Handelskraft geklärt, wie sich China im internationalen Vergleich behauptet. Der Schritt zum Cross-Border-E-Commerce ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden.

49 Prozent der Händler denken, dass es schwer oder sehr schwer ist, im Ausland zu verkaufen. Neben Sprachbarrieren sind es Hürden wie: die Organisation der Logistik, steuer-, zoll- und datenschutzrechtliche Fragen, die Anpassung von Datenfeeds sowie ein angepasster Kundenservice, die Händler und Hersteller vor enorme Herausforderungen stellen. Aber diese Hindernisse sind überwindbar.

Im Folgenden zeigen wir, welche Rahmenbedingungen zunächst bewältigt werden müssen.

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut einer Studie der E-Commerce Foundation stellen die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Europa und international das größte Hindernis für grenzüberschreitenden E-Commerce dar. Die wichtigsten Problemfelder sind Datenschutz, Verbraucherrechte und Vertragsrecht.

Die Europäische Union will durch die digitale Binnenmarkt-Strategie die Angleichung der Rahmenbedingungen vorantreiben sowie einen besseren Zugang zum Onlinehandel in ganz Europa ermöglichen. In den letzten Jahren wurden bereits einige EU-Richtlinien eingeführt und umgesetzt, aber es gibt immer noch Luft nach oben. Die rechtliche Homogenisierung durch die sogenannte DSGVO wird ebenfalls weniger Sicherheit bringen, als erwartet.

Außerhalb Europas sind diese Probleme sogar noch größer und Lösungen schwieriger zu finden. Bilaterale Handelsabkommen zwischen Europa und China oder zwischen Europa und Nordamerika könnten den Handel über die Ländergrenzen hinaus in Zukunft jedoch erleichtern.

2. Bürokratische Hürden: VAT (value added tax – Mehrwertsteuer)

Verschiedene Steuersysteme, Mehrwertsteuersätze und Zölle stellen für 48% der Unternehmen, die im Ausland verkaufen, ein Hindernis dar, das es zu überwinden gilt, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind.

In diesem Sinne wird die Europäische Kommission ab Dezember 2017 ein Bündel von Maßnahmen bereitstellen, das dafür sorgt,
die Funktionsweise der Mehrwertsteuer für Online-Unternehmen in der EU zu verbessern. Diese Vereinbarung soll ein weiterer Schritt der Verwirklichung eines einheitlichen EU Mehrwertsteuergebietes sein.

Ein konkretes Beispiel ist der Ansatz des One-Stop-Shops, ein Konzept, das 2021 in Kraft treten soll. Im Kern geht es dabei darum, dass internationale Unternehmen, die eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung in mehreren EU-Mitgliedsstaaten durchführen, nicht mehr mit unterschiedlichen nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten müssen. Durch eine zentrale Aufsichtsbehörde als alleiniger Ansprechpartner soll der Aufwand, sowohl für Behörden, als auch für die Unternehmen erheblich reduziert werden.

Insofern nicht innerhalb eines Binnenmarktes gehandelt wird, fallen Zölle an. Dreizehn Prozent der Verbraucher bezahlten für ihren jüngsten grenzüberschreitenden Online-Einkauf Zollgebühren oder Zollabfertigungsgebühren.

Auf Länderebene waren Island (58 Prozent), China (55 Prozent), Indien (45 Prozent), Korea (25 Prozent), Brasilien (21 Prozent), Mexiko (18 Prozent) und die Schweiz (17 Prozent) die Länder mit dem höchsten Anteil an Zollgebühren. Aufgrund des EU-Binnenmarktes war er für die EU-Mitgliedsstaaten deutlich niedriger.

3. Logistik und Lieferung

Dank des enormen Wachstums des Onlinehandels hat die Menge der Lieferungen in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Im Jahr 2016 wurden 7,2 Prozent mehr Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP) befördert als im Vorjahr. Das verändert die aktuellen Wertschöpfungsketten mit direktem Einfluss auf Kosten und Geschäftsmodelle.

Hohe Liefergebühren für Paketversand und Retouren, lange Lieferzeiten sowie der Umgang mit grenzübergreifenden Beschwerden sind die Hauptprobleme für Unternehmen, die Waren über die Grenze liefern. Außerdem unterscheiden sich Lieferpreise von Land zu Land – was am Ende einen Wettbewerbsvorteil oder -nachteil darstellen kann.

Laut einer aktuellen EU-Verordnung, sollen Paketdienstleister dazu verpflichtet werden, ihre Preise für grenzüberschreitende Sendungen offenzulegen – wie klassische Preisvergleichsportale. Der Wettbewerbsdruck soll teurere Anbieter dazu zwingen, ihre Preise der Konkurrenz anzupassen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von den Auflagen ausgeschlossen.

4. Zahlungsmethoden und Zahlungsabwicklung

Die Probleme in Bezug auf die Zahlungsabwicklung verursachen auch Frustration bei Händlern, die ihr Business internationalisieren möchten. Dies liegt nicht nur an verschiedenen landestypischen Zahlungssystemen und -präferenzen, sondern auch an unterschiedlichen Anforderungen an digitale Zahlungen.

Einerseits sollten Händler und Hersteller eine Vielfalt an Zahlungsmethoden und Währungen anbieten, anderseits schlagen sich diese Ansprüche schnell in höheren Kosten und zusätzlichen Gebühren für internationale Zahlungen nieder. Des Weiteren gibt es Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Verbraucher aufgrund eines mangelnden einheitlichen Identifizierungssystems.

Ausfälle durch Wechselkursschwankungen und Betrugsversuche müssen gerade zu Beginn eingeplant werden. Nicht zuletzt führt die Zahlungsvielfalt zu komplexen Checkouts, die den Abschluss des Kaufes gefährden.

Daraus leiten sich die Anforderungen für die Umsetzung eines erfolgreichen internationalen E-Business ab.

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