Forenbetreibern gehts an den Kragen

Das Landesgericht Hamburg nimmt Forenbetreiber in die Zange. Somit werden wiedermal Forenbetreiber für Beiträge Dritter haftbar gemacht. Dies ging aus dem Urteil des Falls Supernature hervor. Das neue Gesetz Urteil wurde nun in Volltext veröffentlicht. Darin heißt es, dass Forenbetreiber für „eigene Informationen“ im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV haften.

» Eigene Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur eigene Behauptungen im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben. «

Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 – Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall)

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3 Reaktionen zu “Forenbetreibern gehts an den Kragen”

  1. wiedermal ein urteil gegen das volk… wundert das noch irgendjemand in deutschland ?

  2. Erstmal schöner Beitrag, allerdings ist es IMHO etwas unglücklich formuliert. Oder ich verstehs mal wieder nicht ;)
    „Das neue Gesetz wurde nun in Volltext veröffentlicht.“ ???
    Du meinst sicherlich das Urteil.

    Ach ja, nebenbei bemerkt hat dieses Urteil maximal Richtungsweisende Wirkung, da es in Deutschland nur Einzelfall Entscheidungen gibt. Zumindest ist das mein bisheriges Verständnis.

    Aber interessant ist das Urteil allemal, da man ein Blog auch als Forum betrachten könnte und ich gespannt bin wie dabei die nächsten Urteile ausfallen werden.

  3. Danke Christian. Stimmt. Das war kein Gesetz. Leider ist es oft so, dass es quasi als Gesetz(t) interpretiert wird.

    Was ich mich frage: Warum kommen diese Art von Urteile oft aus Hamburg?

    Und: Ein Blog ist wahrlich ein Forum. Also sollten alle Blogger dieses Urteil ernst nehmen.