Netzfund: Diagnose und AU per WhatsApp

Krankschreiben, Whatsapp, Au
Quelle: au-schein.de

Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Wer kennt es nicht: Kaum kämpft man mit den ersten Symptomen, bricht am nächsten Tag schon die Erkältung aus. Nun heißt es: ab zum Arzt, die Krankheit prognostizieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber ausstellen lassen.

Eigentlich ganz einfach, wären da nicht die ewig langen Wartezeiten in überfüllten Praxen. Im schlimmsten Fall muss man zwei Stunden warten, um dann vom Arzt zu hören, was man eigentlich schon weiß.

Die vermeintliche Lösung für das lästige Problem hat »au-schein.de«. Mit seinem Geschäftsmodell versucht das Start-up aus Hamburg nicht nur, unnötige Wartezeiten zu minimieren, sondern auch einem noch weitaus größeren Problem entgegen zu wirken: dem Ärztemangel.

Diagnose Digital

Telemdeizin mit au-schein.de funktiniert wie folgt: Per Onlineformular kann man entsprechende Symptome anklicken.Persönliche Daten wie Adresse, Name oder ein Bild der Versichertenkarte werden dabei über Ende-zu-Ende Verschlüsselung des Messenger-Dienstes WhatsApp an die beratende Ärztin oder den beratenden Arzt weitergeleitet.

Anhand der übermittelten Daten urteilt der zuständige Mediziner anschließend über den Gesundheitszustand des Patienten und verschickt eine digitale Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über WhatsApp. Das Original soll laut au-schein.de einen Tag später beim Erkrankten per Post eintreffen.

Digital legal?

Ist das überhaupt legal? Nach Ansicht des Firmengründers – der zufälliger Weise Jurist ist – ja!
Im vergangenen Jahr erfolgte eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots im Berufsrecht der Ärzte für Schleswig-Holstein, welche die Bedingungen für den Einsatz von Telemedizin teilweise zulässt.

Die Idee die hinter dem Start-up steckt sorgte jedoch nicht nur für positives Feedback in der Gesundheitsbranche. So hagelte es auch ordentlich Kritik. Man befürchte vor allem, dass der Dienst mit Leichtigkeit missbraucht werden kann. Das soll aber durch eine Begrenzung auf zwei Betreuungen im Jahr, pro Patient eingeschränkt werden.
Es ist davon auszugehen, dass sich solch ein Service nicht nur unter Betroffenen, sondern früher oder später auch unter den Arbeitgebern rumsprechen wird.

Jedem sollte zudem bewusst sein, dass falsche Angaben zur Gesundheit als Betrug gelten. Außerdem ist auf dem gelben Schein zu erkennen, in welcher Praxis dieser ausgestellt wurde. Der Arbeitgeber kann bei Misstrauen die ausgestellte Krankschreibung also jederzeit verweigern.

Wir sind gespannt, ob sich Services wie der von au-schein.de durchsetzen werden. Was meint ihr?

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