Online-Auktionshäuser haften auch ohne Kenntnis Posted on 23.04.2007 | by Christian Grötsch Der Bundesgerichtshofs hat seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung von Internetauktionshäusern in einem neuen Urteil vom heutigen Tage bestätigt. Ebay haftet, wenn Dritte Markenrechtsverletzungen begehen, auch wenn die Versteigerungsplattform selbst keine Kenntnis von dem einzelnen Angebot hat. Voraussetzung ist jedoch, dass vorher schon Rechtsverletzungen zustande gekommen waren. Zu dem neuen Urteil kam es durch eine erneute Anklage des Uhren-Herstellers Rolex. Das BGH meint: » eBay müsse – wenn sie von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird – nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme « [via: heise] Jetzt teilen (noch keine Bewertung) Loading... Categories E-Commerce Weitere Beiträge zum Thema:Hybrid Office: Wie Kollegen trotz räumlicher…Cookies: Bald kein Knusperspaß mehr im…Utry.me – Was kann der erste Online-Supermarkt ohne…