Shift-TV schuldig: Wird es auch Tyve treffen? Posted on 16.04.200730.04.2014 | by Christian Grötsch Das Oberlandesgericht Dresden hat, wie jetzt bekannt wurde, ein Verbot für Online TV-Rekorder, wie Shift-TV, bekannt gegeben. Diese verstoßen demnach gegen das urheberrechtlich geschützte Senderecht. Warum hat sich Shift-TV schuldig gemacht: » Da Shift-TV die Kopien faktisch herstellt und sich selbst nicht auf die Privatkopie-Schranke berufen darf, hat sich der Dienstleister schuldig gemacht « Shift-TV wurde bereits im Mai 2006 verurteilt, ging aber in Berufung. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in seinem Urteil vom 28.11.2006 aber nun ab. Schade allerdings, gerade wo sich die Internet TV Sender wie z.B. tyve durchsetzen wollen. Jetzt teilen (noch keine Bewertung) Loading... Categories E-Commerce Weitere Beiträge zum Thema:Gesichtserkennung als Kommunikationsmittel: Wenn…Core Web Vitals: Was die neuen Google Kennzahlen für…2021: Salesforce & Slack, Amazon & Wondery –…