Warenkorbabbruch – Wann darf ich Kunden via E-Mail zum weitershoppen einladen?

mailIm Jahr 2016 wissen die meisten Onlinehändler, welcher Schatz welches Umsatzpotential in den Daten, die sie über ihre Käufer sammeln, steckt. Dafür hat man schließlich in eine moderne Systemarchitektur und nutzerfreundliches Design sowie besten Service investiert. Der Kundenkontakt über alle Kanäle ist so für Händler nur wenige Klicks entfernt. Ob und wann man seinen Kunden allerdings E-Mails senden darf, ist – insbesondere in Deutschland – in den meisten Belangen klar geregelt.

Warenkorb-Reminder nur mit Double-Opt-In

Egal, wie gut der Onlineshop ist, kein Händler ist vor Warenkorbabbrüchen sicher. Die Gründe dafür sind vielfältig, ebenso, wie die Optimierungspotentiale. Doch, wie steht es eigentlich darum, den Kunden zum Kaufabschluss via E-Mail einzuladen? Gute Idee, aber es ist Vorsicht geboten, denn ein solches Mailing ist werblich und somit durch den Kunden zustimmungspflichtig. Es besteht Abmahngefahr!

Die Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke ist allein bei Vorliegen einer Einwilligung des Adressaten zulässig. Um die Authentizität des Empfängers sicherzustellen, hat sich in Deutschland das Double-Opt-In-Verfahren durchgesetzt. Das bedeutet, der Empfänger erklärt sich beim Anlegen seines Nutzerprofils oder bei Eintragung in einen Newsletter mit der werblichen Nutzung seiner Daten einverstanden – Stufe 1 – und bestätigt seine Angaben anschließend durch Anklicken eines Bestätigungslinks via E-Mail – Stufe 2. So stellt man sicher, dass kein Dritter den betreffenden Kunden final nutzbar anlegen kann.

Ebenfalls muss in der Einwilligungserklärung leicht verständlich umrissen werden, welche Daten erhoben, gespeichert und zu welchem Zweck verwendet werden. Diese Informationen müssen außerdem in der Datenschutzerklärung des Shops nachvollziehbar sein.

Rechts- und Datenschutzkonform Umsatzpotentiale heben

Die Idee, Kunden via E-Mail zum Abschluss ihres Warenkorbs via E-Mail einzuladen ist so naheliegend, wie automatisierbar. Eine zusätzliche Motivation könnte auch ein Rabatt oder Gutschein für den betreffenden Warenkorb sein, den man dem Mailing anhängt. Im Zusammenspiel mit dem Double-Opt-In-Verfahren sollten Shops von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Vorausgesetzt der Kunde befüllt seinen Warenkorb während er eingeloggt ist!

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