Was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (nicht) ändert

EU-Verbraucherrechterichtlinie
Foto: Rock Cohen
Was kommt nach dem 13. Juni? Abgesehen von Formularen, die anzupassen sind – was wird sich für deutsche Händler ändern? Am interessantesten ist natürlich die Frage, ob sich die Retourenproblematik im Distanzhandel entspannen wird, aber auch wie sich die Situation im Vergleich zu anderen EU-Staaten ändert. Ein kleiner Ausblick.

Was wird sich nicht ändern?

Eigentlich des Pudels Kern, nämlich das Retourenproblem, wird sich zumindest aus Händlersicht nicht ändern. Es wird sich eher verschärfen. Das hat zwei Gründe:

  1. Zwar ist die Kostenübernahme durch den Kunden ein erster Schritt, um die Händler zu entlasten. Jedoch ist nicht der Versand der größte Kostenpunkt bei der Retoure, sondern die QA und Aufbereitung der zurückgesandten Produkte.
  2. Günstiger bzw. kostenloser Versand ist aus Kundensicht eines der stärksten Kaufargumente im E-Commerce. Wird es teuer, schreckt der Kunde zurück. Kein Wunder also, dass viele bekannte Marken aus Marketing-Gründen auf die Gebühr verzichten.
    Ob auch Umsatzeinbrüche befürchtet werden?

Wo die Gesetzesänderung nützt

Ein Vorteil, der wirklich allen nützt – deutsche Händler sind innerhalb der EU nicht länger benachteiligt und haben ebenso das Recht, konsequent Rücksendegebühren zu erheben. Eine derartige Vereinheitlichung ist im zunehmend internationalen digitalen Handel eine dringend notwendige Anpassung.

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