Verpackungsgesetz zahlt sich nachhaltig aus: Für Unternehmen und die Umwelt

Juhu, eine weitere Gesetzesänderung! Wer soll denn da im Dschungel der Vorschriften, Verordnungen und Ausnahmeregelungen noch durchsehen? Nach der Preisangabenverordnung folgt nun die Anpassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2). Damit werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verpackungslizenzierung verschärft, um auf den wachsenden Onlinehandel, den To-Go-Konsum und den damit verbundenen Anstieg des Verpackungskonsums zu reagieren.

Die Änderung gilt ab dem 01. Juli 2022 und regelt die Rücknahme sowie Verwertung der durch Unternehmen in den Umlauf gebrachter Verpackungen. Damit sollen die Recyclingquoten verbessert und eine effiziente Kreislaufwirtschaft sichergestellt werden. So weit, so gut. Aber um welche Verpackungen geht es und welche Unternehmen müssen jetzt reagieren?

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Preisangabenverordnung: Wie ihr mit Preistransparenz das Vertrauen in euer Unternehmen stärkt

Für über 90 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher trägt die Transparenz eines Unternehmens zu ihrer Kaufentscheidung bei. Denn Transparenz schafft Vertrauen und Vertrauen ist die Basis für erfolgreiche Kundenbeziehungen.

Insbesondere bei der Preisgestaltung sind Kundinnen und Kunden sehr sensibel und fordern eine klare Kommunikation. Dafür sorgt ab dem 18. Mai die neue Preisangabenverordnung (PAngV), die Angaben bei Preisnachlässen und die Auszeichnung der Grundpreise regelt. Diese neuen Regeln betreffen sowohl den stationären als auch den Onlinehandel. Also aufgepasst!

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