Verpackungsgesetz zahlt sich nachhaltig aus: Für Unternehmen und die Umwelt [5 Lesetipps]

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Quelle: Agenlaku Indonesia | unsplash

Juhu, eine weitere Gesetzesänderung! Wer soll denn da im Dschungel der Vorschriften, Verordnungen und Ausnahmeregelungen noch durchsehen? Nach der Preisangabenverordnung folgt nun die Anpassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2). Damit werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verpackungslizenzierung verschärft, um auf den wachsenden Onlinehandel, den To-Go-Konsum und den damit verbundenen Anstieg des Verpackungskonsums zu reagieren.

Die Änderung gilt ab dem 01. Juli 2022 und regelt die Rücknahme sowie Verwertung der durch Unternehmen in den Umlauf gebrachter Verpackungen. Damit sollen die Recyclingquoten verbessert und eine effiziente Kreislaufwirtschaft sichergestellt werden. So weit, so gut. Aber um welche Verpackungen geht es und welche Unternehmen müssen jetzt reagieren?

Verpackungsgesetz: Das ändert sich

Unternehmen müssen sich bis zum 01. Juli 2022 im öffentlichen Verpackungsregister LUCID registrieren und alle verwendeten Verpackungsarten angeben. Außerdem müssen sie sich einem dualen System anschließen, das dafür sorgt, dass die bei Endkundinnen und -kunden angefallenen Verpackung fachgerecht gesammelt, sortiert und recycelt werden.

Mit der Lizenzierung der Verkaufsverpackungen und dem damit verbundenen Beiträgen wird die Rücknahme, Sortierung und Verwertung der Verpackungen sichergestellt.

Registrierungsplicht für alle Verpackungsarten

Diese Pflicht ist dabei vollkommen unabhängig von der Art der Verpackung und gilt für alle Hersteller, Händler und Importeure, die in Deutschland verpackte Ware in den Umlauf bringen. Sobald diese Verpackung bei einer Endverbraucherin oder einem Endverbraucher als Abfall anfällt, gilt für die Verpackung die Systembeteiligungspflicht und muss somit im Register eingetragen werden.

Auch Hersteller und Folgevertreiber von B2B-Verpackungen sind für die ordentliche Verwertung ihrer Verpackungsabfälle verantwortlich.

Ob euer Unternehmen unter die Systembeteiligungspflicht fällt, könnt ihr mit wenigen Klicks hier herausfinden.

Registrierungspflicht für Serviceverpackungen

Serviceanbieter bezahlen künftig ebenfalls für das Recycling ihrer Verpackung. Daher müssen sie auch Pizzakartons, Coffee-To-Go-Becher, Salatschachteln und Bäckertüten ab nächsten Monat im Verpackungsregister eintragen.

Prüfpflichten für Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

Elektronische Marktplätze sind nach neuem Gesetz dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf der Plattform ihre Ware verkaufen, an die neue Registrierungspflicht halten. Ist das nicht der Fall, müssen diese Händler vom Markplatz ausgeschlossen werden. Auch Fulfillment-Dienstleister dürfen ihre Leistungen nur noch für Unternehmen erbringen, die diese Vorschriften erfüllen.

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5 Lesetipps

Das Verpackungsgesetz in 60 Sekunden [verpackungsgesetz.com]

Neues Verpackungsgesetz 2022: Das ändert sich für Händler [eCommerce magazin]

Übersicht der Änderungen des Verpackungsgesetzes [Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister]

Verpackungsgesetz: Pflicht für Unternehmen [IHK München und Oberbayern]

Für wen gilt das Verpackungsgesetz? [Lizenzero]

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