Virtueller Sex strafbar? Echt! Posted on 07.03.200709.01.2013 | by Christian Grötsch Gerade kommt der heutige Newsletter der Internet World reingeflattert mit einer feierabendtauglichen Nachricht: Virtueller Sex in Second Life verboten Wow. Ich bin immer wieder überrascht, wie die real existierende Anwaltschaft und Juristerei in virtuellen Welten zuschlagen kann. Begründung im Artikel der Internet World: » Wenn Avatare in Second Life virtuellen Sex ausüben, ist das nach Paragraf 184 im Strafgesetzbuch Pornografie. Und das kann zu Problemen führen, wenn auch Kinder und Jugendliche Zugang zu der 3D-Welt haben. « Ich bin gespannt, wann es eine virtuelle Polizei in Second Life gibt (wenn es sie nicht schon gibt), mit virtueller Justiz und virtuellen Richtern, die virtuelle Haftstrafen aussprechen oder gar die virtuelle Todesstrafe vollziehen… Was heißt eigentlich dann: Lebenslange Haft? Re-thinking justice! Hier gibt’s auch nen interessanten Beitrag bei Golem.de: Virtueller Sex mit Tieren Oder bei Mad-Arts. Jetzt teilen (noch keine Bewertung) Loading... Categories E-Commerce Weitere Beiträge zum Thema:Lensa AI: Digitale Avatare – wie im Film oder was?…Virtuelle Parties feiern: In einer Küche, mit Musik…Virtual Reality: Sieht so die Zukunft von…