Neues Urteil: Hersteller verlieren Kampf gegen Marktplätze [5 Lesetipps] Posted on 23.06.201423.06.2014 | by Christian Grötsch Foto: DennisM2Casio Europe darf Händlern nicht verbieten, die Produkte auf Marktplätzen zu verkaufen. Laut dem OLG Schleswig verstößt der Hersteller damit gegen das Kartellrecht, da es sich hierbei um eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung handele. Qualitätssicherung bzw. Erklärungsbedürftigkeit der Produkte ließ man nicht gelten, das könne auch auf Marktplätzen geleistet werden. Händler können sich freuen, damit bleiben Marktplätze als unkomplizierter Einstieg in den E-Commerce erhalten. Herstellern hingegen wird es schwieriger gemacht, den Handel mit ihren Produkten zu kontrollieren. Schon länger streben insbesondere Premium-Markenhersteller wie adidas oder Mammut danach; das jüngste Urteil schiebt dem nun einen Riegel vor. Ob die Hersteller dennoch langfristig am längeren Hebel sitzen? Schließlich wachsen Direktvertriebs-Begehrlichkeiten und erste Branchen machen bereits Ernst. Unsere Lesetipps der Woche: Arbeiten mit Personas – so behältst du deine Zielgruppe im Blick Enormes Interesse an smarten Brillen Female Commerce-Vortrag auf der Meet Magento Von der Entdeckung zum Kauf: Die Rolle der Daten beim Online-Shopping [Infografik] Smart Devices: Was bringt die Hardware-Revolution dem Handel von morgen? Jetzt teilen (2 Bewertung(en), Schnitt: 5,00 von 5)Loading... Categories Allgemein Weitere Beiträge zum Thema:Verpackungsgesetz zahlt sich nachhaltig aus: Für…B2B-Marktplätze: In der Nische ist noch PlatzTrends aus dem Handel für den Handel: Top-Takeaways…
Ist schon eine zweischenidige Sache – Es ist zu verstehen, daß Hersteller Kontrolle haben wollen. Auch um ihre Marke zu schützen. Allerdings ist es Händlern auch nicht zuzumuten für jeden Hersteller ein eigenes Regelwerk berücksichtigen zu müssen. – Björn Dorra